Erlass: Land NRW fordert Kommunen auf, Poller zu beseitigen

Mehr Sicherheit auf Radwegen! Ein Erlass regelt den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen – Gefahrenquellen sollen reduziert werden...

Zwei Poller stehen auf Radweg
Poller stehen auf einem auf Radweg © A. H. / ADFC Erkrath

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUVN) will den Radverkehr und die Radwege für Menschen in NRW sicherer machen. Durch einen Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden.

Poller, Sperrpfosten und Umlaufsperren sind für Radfahrende oftmals ein echtes Ärgernis. Am 17.01.2024 hat das MUVN einen Erlass veröffentlicht, der die Anordnung von solchen Verkehrseinrichtungen zum Gegenstand hat. Die zentrale Botschaft: Einrichtungen, wie Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer dürfen nur dann angeordnet werden, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Besonders hervorgehoben wird die Sicherheit des Radverkehrs, wobei auf mögliche Kollisionen und Stürze bei schlechter Sichtbarkeit hingewiesen wird.

Im Erlass heißt es: „Die o. g. Einrichtungen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr, wenn sie sich auf Verkehrsflächen befinden, auf denen Radverkehr zugelassen ist, und somit umfahren werden müssen. Aufgrund ihrer begrenzten Sichtbarkeit gilt dies insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen und für Sperrpfosten und Poller. Wenn Radfahrende in Gruppen unterwegs sind, besteht die Gefahr, dass Sperrpfosten oder Poller übersehen werden und es zu Stürzen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden kommt.“

Die Bezirksregierungen werden gebeten, den Erlass an alle zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden weiterzuleiten, um eine flächendeckende Umsetzung der Anweisungen sicherzustellen. Vorhandene Verkehrseinrichtungen müssen also von den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Im Fall neuer Einrichtungen wird empfohlen, auf den Einsatz solcher Verkehrshindernisse im unmittelbaren Verkehrsraum von Radverkehrszonen zu verzichten. Sollte deren Anordnung dennoch notwendig sein, sollten sie hinreichend gekennzeichnet und leicht umfahrbar sein.

Der Erlass enthält detaillierte Anweisungen zur Anordnung und Kennzeichnung von Verkehrseinrichtungen. Besonders beachtet werden dabei Fahrräder für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern. Eine Befreiung von bestimmten Vorschriften für dauerhafte Anordnungen des Zeichens 600 (Sperrpfosten) wird erteilt, unter Berücksichtigung von § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Erlass listet auch Ausnahmen von den Regelungen für bestimmte Verkehrseinrichtungen und -situationen auf.

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https://ratingen.adfc.de/neuigkeit/erlass-land-fordert-kommunen-auf

Kurze Frage - kurze Antwort

  • Wer und was ist der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist - mit bundesweit mehr als 233.000 Mitgliedern - die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. In Ratingen hat der ADFC inzwischen über 510 Mitglieder.

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  • Zukunftsstrategie des ADFC: 2030 ist Deutschland Fahrradland

    2030 ist Deutschland Fahrradland: So steht es im Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung. Der ADFC nimmt die Regierung beim Wort. Der Verband hat sich deshalb auf eine Strategie verständigt, mit der in den kommenden fünf Jahren darauf hingewirkt werden soll, dass dieses Ziel erreicht wird.

    Die Zukunftsstrategie des ADFC beschreibt die inhaltlichen Ziele, die sich der ADFC in den Bereichen Verkehrspolitik und Fahrradtourismus gesetzt hat. Sie formuliert zudem strukturelle Ziele in den Bereichen Verband, Kommunikation, finanzielle Ressourcen, Digitalisierung sowie Verbraucherberatung, Technik und Recht. Durch die gesetzten Ziele wird in Zeiten begrenzter Ressourcen auch eine Priorisierung der Aufgaben möglich.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen.
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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest

    Vorgesehen sind darin:

    • Zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen.
    • Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel,
    • während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.
      Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können.
    • Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und
    • ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen.
    • Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben,
    • hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Schmerzfrei Radfahren oder: Wie halte ich es auf meinem Rad aus?

    Häufig kaufen sich die Radfahrer*innen mit einem neuen Rad nicht nur Technik, sondern oft auch Probleme ein: Schmerzen!
    Eingeschlafene/Taube Hände oder Schmerzen im Sitzbereich sind leider kein Einzelfall - die entsprechende Beratung im Handel aber leider doch!
     

    Fahrradsattel

    Zu diesem Thema hat der Pressedienst-Fahrrad jetzt einen kurzen, aber verständlichen Artikel veröffentlicht:
    Fahrradsattel - Was man Kauf beachten sollte
     

    Rückenschmerzen

    Auch hier gibt es vom Pressedienst-Fahrrad einen gut verständlichen Artikel:
    Rückenfreundlich Radfahren
     

    Ergonomie

    Und ein paar allgemeine Informationen hinterher:
    Drei Ergonomietipps vom Experten

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten? - „Sehen und gesehen werden!“

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
    Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Wichtig ist vor allem in der dunklen Jahreszeit die richtige Beleuchtung am Fahrrad und eine sinnvolle und auffällige Kleidung.

    Dazu gehört es auch, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.
    Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können deren Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben ihnen Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

     

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Allgemeine Hinweise zu unserem Tourenangebot

    Jede schöne Tour braucht ein paar Regeln

    • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, daher bitte umsichtig und defensiv fahren.
    • Alle Mitfahrenden sind für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst verantwortlich.
    • Den Anweisungen der Tourenleiter:innen ist Folge zu leisten. Es bleibt ihnen vorbehalten, Teilnehmer:innen von der Tour auszuschließen.
    • Weder der ADFC noch die Tourenleiter:innen können für Schäden, Unfälle oder dergleichen haftbar gemacht werden.
    • Für zweckmäßige Bekleidung und Verpflegung sorgen die Teilnehmer selbst.
    • Wir haben keinen Einwand, einen Helm zu tragen.

    Bitte beachten!
    ***Die Fahrräder sollten von den Teilnehmern vor den Touren auf ihren technischen Zustand (Reifen, Lichtanlage, Bremsanlage, Schaltung, Kette usw.)*** überprüft werden. Die Teilnahme an den Touren ist nur mit einwandfreien Rädern möglich.
    Bitte führen Sie unbedingt einen zu Ihrem Rad passenden Ersatzschlauch (möglichst einen 2 Endenschlauch "Two End") mit.
    Die Tourenleiter werden nicht in jedem Fall Reparaturen an Pedelecs - insbesondere an den Hinterrädern - durchführen. In diesen Fällen muss
    der Pannendienst in Anspruch genommen werden.

    ADFC-Mitglieder haben einen Pannenschutz in ihrer Mitgliedschaft enthalten.

    Es gelten die Preise des ADFC im neanderland für Nichtmitglieder ab 18 Jahren:

    • Tagestouren: 4,00 €
    • Halbtagestouren: 2,00 €
    • Feierabendtouren: 1,00 €

    ADFC-Mitglieder sowie Kinder- und Jugendliche fahren kostenlos mit.

     

  • Macht der ADFC Angebote für meine Reiseplanung?

    Der ADFC Ratingen bietet auch Mehrtagestouren bzw. Radreisen an, die bei den Teilnehmern sehr beliebt sind.


    Darüber hinaus bietet der Bundesverband einen Radurlaubsplaner an:
    der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus dem Kreisverband und den Ortsgruppen

    Seit dem Februar 2021 erscheint monatlich ein Newsletter mit Informationen aus dem ADFC im neanderland und seinen Ortsgruppen.
    Unter neanderland.adfc.de/newsletter-1 können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

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